Habe den Artikel noch nicht gelesen, klingt aber sehr gut
itas.fzk.de "Der Einsatz von DRM-Systemen kann für attraktive und benutzerfreundliche Produkte und Dienste genutzt werden – vorausgesetzt die Rechte und die legitimen Interessen der Verbraucher werden berücksichtigt. Der gegenwärtig vorherrschende Ansatz, DRM ausschließlich als eine Angelegenheit des Urheberrechts zu betrachten, steht einer wirksamen rechtlichen Berücksichtigung der Interessen der Verbraucher im Wege. Mit einer Reihe von Vorschlägen wird gezeigt, welche Rolle einem ergänzenden verbraucherschutzrechtlichen Ansatz zukommen könnte. Aus Forderungen, die an das Urheberrecht und den Verbraucherschutz zu stellen sind, wird eine DRM-Agenda mit mehreren Optionen der rechtlichen Ausgestaltung entwickelt." Weiter